Energiegesetzgebung
Gebäudeenergiegesetz und Wärmeplanungsgesetz
Energieeinsparverordnungen
EEWärmeG
Bekanntmachungen des Bundes zur Datenaufnahme und Verbrauchsauswertung
Wärmeschutzverordnungen
Heizungsanlagenverordnungen
Einleitung
Hier finden Sie Informationen rund um die EU Gebäuderichtlinie, bzw. deren deutsche Umsetzung im Rahmen der Energieeinsparverordnung und des Gebäudeenergiegesetzes. Die Fortführung des Themas ist zu finden unter
Bedarfsbilanzierung und
EAV & erbrauchsauswertung. Unsere Meinung und auch Verbesserungsideen finden Sie hier:
Meinung.

Gebäudeenergiegesetz und Wärmeplanungsgesetz
Das Gebäudeenergiegesetz führt die beiden Vorgängerregularien zusammen: die EnEV und das EEWärmeG. Nachfolgend sind die offiziellen Texte sowie druckbare Versionen mit PDF-Inhaltsverzeichnis bereitgestellt.
Energieeinsparverordnungen
Für fast 20 Jahre prägten die EnEV das Bauen und Sanieren in Deutschland. In chronologischer Reihenfolge finden sie nachfolgend jeweils die offiziellen Verordnungsversionen sowie druckbare Dateien. Weiter unten haben wir einen Teil der offiziellen Begründungen zusammengestellt.
EEWärmeG
Parallel zur EnEV wurde mit einigem Abstand das Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz eingeführt. Neben der Primärenergie und der Güte der Gebäudehülle wurde nun auch der Anteil der erneuerbaren Energien reguliert.
Bekanntmachungen des Bundes: Datenaufnahme, Verbrauchsauswertung, Modellgebäudeverfahren, Ausweismuster
Als Hilfsmittel zur Datenaufnahme vor einer Energiebedarfsberechnung sowie Verbrauchserfassung und -auswertung stellt der Bund seit 2007 Arbeitshilfen zur Verfügung. Diese liefern Hintergrundinformationen, welche in der jeweiligen Verordnung keinen Platz mehr fanden.
Wärmeschutzverordnungen
Die drei Ausgaben der Wärmeschutzverordnungen helfen in der Energieberatung beispielsweise, alte Bausubstanz einzuschätzen.
Heizungsanlagenverordnung
Die früheren Ausgaben der Heizungsanlagenverordnungen sind hilfreich, wenn die damals üblichen Leitungdämmungen, Pumpen sowie Erzeugerleistungen bestimmt werden sollen.
